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ArbG Mainz, 10.10.2013 - 6 Ga 9/13 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 10.10.2013 - 6 Ga 9/13
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2014 - 5 SaGa 13/13
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2014 - 5 SaGa 13/13
Einstweilige Verfügung gegen Versetzung - Dringlichkeit
Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 10. Oktober 2013, Az. 6 Ga 9/13, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Der Verfügungskläger beantragt zweitinstanzlich, das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 10.10.2014, Az.6 Ga 9/13, abzuändern und der Verfügungsbeklagten aufzugeben, ihn bis zu einer rechtskräftigen arbeitsgerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache, nicht dazu zu verpflichten, seine Arbeitsleistung in Saarbrücken, zu erbringen.